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Mitteilung Nr. 38 |
Der Streit um die sogenannte "Beutekunst" belastet die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland. Deutschland besteht auf der strikten Einhaltung des Nachbarschaftsvertrags von 1990: Jene Kulturgüter sollen nach Deutschland zurückgeführt werden, die von der Sowjetunion am Ende des Zweiten Weltkriegs außer Landes geschafft wurden; Rußland dagegen betrachtet die "Beutekunst" als Entschädigung für Kriegsverluste und blockiert die Rückführungsverhandlungen.
Die Studie der Osteuropa-Historikerin Kristiane Burchardi und des Philosophen
Christof Kalb verbindet in drei Schritten eine Bestandsaufnahme des Problems
mit einem konkreten Vorschlag zu dessen Lösung.
(1) Große Teile der russischen Öffentlichkeit und Politik halten die
"Beutekunst" für eine Entschädigung, die Rußland zusteht. Der Resonanzboden
dieser für Deutsche häufig unverständlichen Einstellung liegt in dem Unrecht,
das die Nationalsozialisten der russischen Kultur angetan haben. Ein Überblick
über die Geschichte der "Beutekunst" ruft allerdings auch in Erinnerung,
daß Stalin ebenso wie Hitler die Kultur und die Kunst als Fortsetzung des
Kriegs mit anderen Mitteln begriffen hat: die Sowjetunion antwortete auf
die Zerstörung und Plünderung der russischen Kultur mit einem militärisch
geplanten Kunstraubzug im besiegten Deutschland.
(2) Mit der weltpolitischen Wende am Ende der 80er Jahre eröffneten
sich ganz neue Handlungsspielräume: Deutschland und Rußland kamen überein,
ihre Beziehungen auf einer Grundlage wechselseitiger Anerkennung neu zu
gestalten. Vom Optimismus einer Zeitenwende konnten die Verhandlungen
über die Rückführung der "Beutekunst" freilich nicht lange profitieren.
Nationalistisch motivierte Stimmungen in Rußland blockieren inzwischen
die Gespräche; aus der Sackgasse der Verhandlungen führt auch das Beharren
der Bundesregierung auf dem Rechtsstandpunkt nicht hinaus.
(3) Die "Beutekunst" ist ein historisches Problem, ein juristisches
Problem und ein politisches Problem – die "Beutekunst" eröffnet aber
auch eine Chance für die deutsch-russische Verständigung, dann nämlich,
wenn beide Seiten auf ihre nationalen Besitzansprüche verzichten
und die "Beutekunst" als Teil einer gemeinsamen europäischen Kultur
wahrnehmen. Auf einen solchen Einstellungswechsel zielt die Formulierung
eines "europäischen" Vorschlags zu einem deutsch-russischen Streit.
Burchardi und Kalb entwickeln ihr Plädoyer für einen beiderseitigen Verzicht auf die Eigentumsansprüche an der "Beutekunst" aus der Analyse jener Mindeststandards, an denen sich ein Vorschlag zur Beilegung des deutsch-russischen Konflikts zu bewähren hat. Viele Bestandteile der "Beutekunst" sind in ihrem materiellen Bestand bedroht; andere werden zur Sanierung von Haushaltsdefiziten auf den Kunstmarkt geworfen. Das Problem läßt sich nicht auf die nächste Generation verschieben; die Lösung muß rasch kommen – solange die "Beutekunst" noch möglicher Gegenstand von Verhandlungen ist. Den Zwängen, die sich aus der Materialität der Sache ergeben, stehen normative Ansprüche gegenüber: Ernstgemeinte Lösungsvorschläge dürfen juristische Standards nicht unterbieten, die sich aus dem Freundschaftsvertrag von 1990 und aus der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Schutz von Kulturgütern in Kriegszeiten) ergeben. Während die deutsche Verhandlungsseite den "Beutekunst"-Streit auf die juristische Ebene ziehen will, werden die russischen Argumente vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen verständlich: Die Beilegung des Konflikts muß so geschehen, daß für Russen gar nicht erst der Verdacht entstehen kann, die Lösung des Problems sei nur eine weitere Episode in einer geschichtlichen Abfolge von (militärischen, ideologischen, wirtschaftlichen, politischen) Niederlagen und Demütigungen.
Burchardi und Kalb plädieren für ein Lösungsmodell, das die verschiedenen Dimensionen der "Beutekunst"-Problematik in der Frage nach dem politischen und kulturellen Selbstverständnis Deutschlands und Rußlands zusammenführt. Mit Nachdruck weisen sie auf die gemeinsamen Traditionen hin, die sich in den strittigen Kunst- und Kulturgütern objektivieren: Die "Beutekunst" ist Teil eines gemeinsamen europäischen Kulturerbes, nicht nur, weil sie (zumal in ihren prominentesten Stücken) dem deutschen oder russischen Kulturgut nicht, jedenfalls nicht allein, zugeordnet werden kann, sondern auch, weil in der "Beutekunst" eine schreckliche Geschichte anschaulich wird, die Deutsche und Russen teilt – die sie aber auch teilen.
Es ist dieser Bezugspunkt einer über die Grenzen des Nationalstaats
hinausweisenden politischen und kulturellen (Selbst-)Verständigung, aus
dem der Vorschlag von Burchardi und Kalb seine normative Überzeugungskraft
bezieht. Mit einem beiderseitigen Eigentumgsverzicht würde eine Ebene der
Verhandlungen etabliert, auf der sich der Buchstabe der Freundschaftsverträge
mit einem wahrhaft europäischen Geist erfüllen und der in den Kunstwerken
angelegte universalistische Anspruch jenseits nationaler Borniertheiten
zur Geltung bringen ließe. Die "Beutekunst" ginge in den Besitz einer zu
gründenden Stiftung über, deren Aufgabe es wäre, die Kunstwerke in ihrem
materiellen Bestand zu erhalten und nach kunsthistorischen bzw. kulturpolitischen
Kriterien der europäischen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Hermann Beyer-Thoma, 17. Novermber 1998