Mitteilung Nr. 38
Kristiane Burchardi 
Christof Kalb 
"Beutekunst" als Chance: Perspektiven der deutsch-russischen Verständigung. (August 1998). 39 S. 
Inhaltsreferat


 
 
 

Der Streit um die sogenannte "Beutekunst" belastet die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland. Deutschland besteht auf der strikten Einhaltung des Nachbarschaftsvertrags von 1990: Jene Kulturgüter sollen nach Deutschland zurückgeführt werden, die von der Sowjetunion am Ende des Zweiten Weltkriegs außer Landes geschafft wurden; Rußland dagegen betrachtet die "Beutekunst" als Entschädigung für Kriegsverluste und blockiert die Rückführungsverhandlungen.

Die Studie der Osteuropa-Historikerin Kristiane Burchardi und des Philosophen Christof Kalb verbindet in drei Schritten eine Bestandsaufnahme des Problems mit einem konkreten Vorschlag zu dessen Lösung.
(1) Große Teile der russischen Öffentlichkeit und Politik halten die "Beutekunst" für eine Entschädigung, die Rußland zusteht. Der Resonanzboden dieser für Deutsche häufig unverständlichen Einstellung liegt in dem Unrecht, das die Nationalsozialisten der russischen Kultur angetan haben. Ein Überblick über die Geschichte der "Beutekunst" ruft allerdings auch in Erinnerung, daß Stalin ebenso wie Hitler die Kultur und die Kunst als Fortsetzung des Kriegs mit anderen Mitteln begriffen hat: die Sowjetunion antwortete auf die Zerstörung und Plünderung der russischen Kultur mit einem militärisch geplanten Kunstraubzug im besiegten Deutschland.
(2) Mit der weltpolitischen Wende am Ende der 80er Jahre eröffneten sich ganz neue Handlungsspielräume: Deutschland und Rußland kamen überein, ihre Beziehungen auf einer Grundlage wechselseitiger Anerkennung neu zu gestalten. Vom Optimismus einer Zeitenwende konnten die Verhandlungen über die Rückführung der "Beutekunst" freilich nicht lange profitieren. Nationalistisch motivierte Stimmungen in Rußland blockieren inzwischen die Gespräche; aus der Sackgasse der Verhandlungen führt auch das Beharren der Bundesregierung auf dem Rechtsstandpunkt nicht hinaus.
(3) Die "Beutekunst" ist ein historisches Problem, ein juristisches Problem und ein politisches Problem –  die "Beutekunst" eröffnet aber auch eine Chance für die deutsch-russische Verständigung, dann nämlich, wenn beide Seiten auf ihre nationalen Besitzansprüche verzichten und die "Beutekunst" als Teil einer gemeinsamen europäischen Kultur wahrnehmen. Auf einen solchen Einstellungswechsel zielt die Formulierung eines "europäischen" Vorschlags zu einem deutsch-russischen Streit.

Burchardi und Kalb entwickeln ihr Plädoyer für einen beiderseitigen Verzicht auf die Eigentumsansprüche an der "Beutekunst" aus der Analyse jener Mindeststandards, an denen sich ein Vorschlag zur Beilegung des deutsch-russischen Konflikts zu bewähren hat. Viele Bestandteile der "Beutekunst" sind in ihrem materiellen Bestand bedroht; andere werden zur Sanierung von Haushaltsdefiziten auf den Kunstmarkt geworfen. Das Problem läßt sich nicht auf die nächste Generation verschieben; die Lösung muß rasch kommen – solange die "Beutekunst" noch möglicher Gegenstand von Verhandlungen ist. Den Zwängen, die sich aus der Materialität der Sache ergeben, stehen normative Ansprüche gegenüber: Ernstgemeinte Lösungsvorschläge dürfen juristische Standards nicht unterbieten, die sich aus dem Freundschaftsvertrag von 1990 und aus der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Schutz von Kulturgütern in Kriegszeiten) ergeben. Während die deutsche Verhandlungsseite den "Beutekunst"-Streit auf die juristische Ebene ziehen will, werden die russischen Argumente vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen verständlich: Die Beilegung des Konflikts muß so geschehen, daß für Russen gar nicht erst der Verdacht entstehen kann, die Lösung des Problems sei nur eine weitere Episode in einer geschichtlichen Abfolge von (militärischen, ideologischen, wirtschaftlichen, politischen) Niederlagen und Demütigungen.

Burchardi und Kalb plädieren für ein Lösungsmodell, das die verschiedenen  Dimensionen der "Beutekunst"-Problematik in der Frage nach dem politischen und kulturellen Selbstverständnis Deutschlands und Rußlands zusammenführt. Mit Nachdruck weisen sie auf die gemeinsamen Traditionen hin, die sich in den strittigen Kunst- und Kulturgütern objektivieren: Die "Beutekunst" ist Teil eines gemeinsamen europäischen Kulturerbes, nicht nur, weil sie (zumal in ihren prominentesten Stücken) dem deutschen oder russischen Kulturgut nicht, jedenfalls nicht allein, zugeordnet werden kann, sondern auch, weil in der "Beutekunst" eine schreckliche Geschichte anschaulich wird, die Deutsche und Russen teilt – die sie aber auch teilen.

Es ist dieser Bezugspunkt einer über die Grenzen des Nationalstaats hinausweisenden politischen und kulturellen (Selbst-)Verständigung, aus dem der Vorschlag von Burchardi und Kalb seine normative Überzeugungskraft bezieht. Mit einem beiderseitigen Eigentumgsverzicht würde eine Ebene der Verhandlungen etabliert, auf der sich der Buchstabe der Freundschaftsverträge mit einem wahrhaft europäischen Geist erfüllen und der in den Kunstwerken angelegte universalistische Anspruch jenseits nationaler Borniertheiten zur Geltung bringen ließe. Die "Beutekunst" ginge in den Besitz einer zu gründenden Stiftung über, deren Aufgabe es wäre, die Kunstwerke in ihrem materiellen Bestand zu erhalten und nach kunsthistorischen bzw. kulturpolitischen Kriterien der europäischen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
 

Hermann Beyer-Thoma, 17. Novermber 1998